Ernährungstherapie
Wenn eine ernährungsbedingte Erkrankung vom Arzt diagnostiziert wurde, werde ich ernährungstherapeutisch tätig.
Auf folgende Krankheitsbilder habe ich mich spezialisiert:
- Ernährung bei Nahrungsmittelunverträglichkeiten (Laktose, Fructose, Sorbit, Histamin, Gluten)
- Ernährung bei Magen-Darm-Beschwerden (Reflux, Gastritis, Obstipation oder Diarrhoe, Reizdarm)
- Übergewicht oder Adipositas
- Mineralstoff- oder Vitaminmangel
Die Ernährungstherapie kann von den gesetzlichen Krankenkassen nach § 43 SGB V bezuschusst werden. Da ich als Ernährungsberaterin VDOE zertifiziert bin, erfülle ich die fachlichen Voraussetzungen für eine solche Bezuschussung. Zusätzlich benötigen Sie eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung von Ihrem behandelnden Arzt. Die kann formlos ausgestellt werden oder mit diesem Formular. Damit nehmen Sie Kontakt zu Ihrer Krankenkasse auf. Diese wird Ihnen mitteilen, in welchem Umfang sie die Ernährungstherapie unterstützt.
Die Therapie erfolgt in Einzelberatungen, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmt werden.
Der Beratungsablauf Ernährungstherapie
Das Informationsgespräch
Das für Sie kostenlose telefonische Informationsgespräch dient zum Abklären des Beratungsauftrags. Gerne erläutere ich Ihnen auch, wie das Vorgehen bei der Kostenbeteiligung durch die gesetzlichen Krankenkassen ist.
Das Erstgespräch
Beim ersten Termin führe ich eine gründliche Erhebung ihrer bisherigen Krankheitsgeschichte und Essgewohnheiten durch. Hier erhalten Sie auch schon erste konkrete Empfehlungen zur Ernährungsumstellung und Sie haben die Gelegenheit Fragen zu stellen.
Die Folgeberatungen
Abhängig von Ihren Anliegen finden eine oder mehrere Folgeberatungen statt. Ich begleite Ihre Ernährungsumstellung, wir besprechen mögliche Hindernisse und finden gemeinsam Lösungen.
Das Abschlussgespräch
Wir ziehen gemeinsam Bilanz der Beratung und vereinbaren eventuell einen Kontrolltermin.
Kosten
Die Kosten für die Beratung richten sich nach aufgewendeter Beratungszeit und Art der Beratung/Therapie. In dem für Sie kostenlosen telefonischen Informationsgespräch erläutere ich Ihnen die Kosten genau.
Die Rechnung für meine Tätigkeit erhalten Sie in der Beratung.
Nach Abschluss der Beratung reichen Sie die Rechnung, eine Teilnahmebestätigung sowie die ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung (bei §43) bei Ihrer Kasse ein. Die Krankenkasse überweist den Zuschuss auf Ihr Konto.